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   BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R   

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BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R (https://dejure.org/1999,1643)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R (https://dejure.org/1999,1643)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R (https://dejure.org/1999,1643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Urteilsformel - Bindungswirkung - Tenor - Gründe - Rechtskraft

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 1 Satz 2 Nr 2; ; AFG § 101 Abs 1 Satz 1; ; AFG § 102; ; AFG § 105; ; AFG § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit, Rechtskraftwirkung von Urteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Darüber hinaus hat seine Arbeitslosmeldung (§ 105 AFG) mit der Beschäftigungsaufnahme ihre Wirksamkeit verloren (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4).

    Ein anderes Ergebnis ließe sich auch nicht - wie der 7. Senat des BSG bereits ausführlich dargelegt hat (BSGE 79, 66, 69 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) - aus dem inzwischen aufgegebenen Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuchs (BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40) herleiten, dessen Voraussetzungen hier im übrigen auch gar nicht vorgelegen hätten.

    Denn auch die Bindungswirkung dieses Bescheides erstreckt sich nur auf seinen Verfügungssatz, nicht jedoch auf die ihn tragenden Gründe (BSGE 79, 66, 70 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4).

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 SGB X ist eine für die Anspruchsvoraussetzungen der bewilligten Leistungen rechtserhebliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 77, 175, 178 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2).

    Darüber hinaus hat seine Arbeitslosmeldung (§ 105 AFG) mit der Beschäftigungsaufnahme ihre Wirksamkeit verloren (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4).

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Die Merkmale und Umstände, wie sie bei Beginn der Beschäftigung vorgelegen haben, bleiben auch dann maßgebend, wenn die Beurteilung erst nach Beendigung der Beschäftigung erfolgt (BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - DBlR 2676a zu § 104 AFG).

    Daß sich die voraussichtliche Gestaltung hinsichtlich der Dauer der Beschäftigung nicht verwirklichte, bleibt wegen der Maßgeblichkeit der vorausschauenden Beurteilung unerheblich (vgl BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - aaO).

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Ein anderes Ergebnis ließe sich auch nicht - wie der 7. Senat des BSG bereits ausführlich dargelegt hat (BSGE 79, 66, 69 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) - aus dem inzwischen aufgegebenen Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuchs (BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40) herleiten, dessen Voraussetzungen hier im übrigen auch gar nicht vorgelegen hätten.
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Ein anderes Ergebnis ließe sich auch nicht - wie der 7. Senat des BSG bereits ausführlich dargelegt hat (BSGE 79, 66, 69 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) - aus dem inzwischen aufgegebenen Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuchs (BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40) herleiten, dessen Voraussetzungen hier im übrigen auch gar nicht vorgelegen hätten.
  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Die Rechtskraft des Urteils erfaßt mit anderen Worten den sich aus den festgestellten Tatsachen und den angewandten Rechtsnormen ergebenden Subsumtionsschluß als Ganzes, nicht jedoch die einzelnen Glieder dieses Schlusses (BSGE 39, 14, 18; BGHZ 94, 29, 32 f; Gottwald in MünchKomm zur ZPO, 1992, § 322 RdNr 78 f jeweils mwN).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 SGB X ist eine für die Anspruchsvoraussetzungen der bewilligten Leistungen rechtserhebliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 77, 175, 178 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Darüber hinaus hat seine Arbeitslosmeldung (§ 105 AFG) mit der Beschäftigungsaufnahme ihre Wirksamkeit verloren (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4).
  • BSG, 30.05.1978 - 7 RAr 48/77

    Beschäftigung - Dauer - Beschränkung auf weniger als 20 Stunden - Beschränkung

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Die Merkmale und Umstände, wie sie bei Beginn der Beschäftigung vorgelegen haben, bleiben auch dann maßgebend, wenn die Beurteilung erst nach Beendigung der Beschäftigung erfolgt (BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - DBlR 2676a zu § 104 AFG).
  • BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74

    Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R
    Die Rechtskraft des Urteils erfaßt mit anderen Worten den sich aus den festgestellten Tatsachen und den angewandten Rechtsnormen ergebenden Subsumtionsschluß als Ganzes, nicht jedoch die einzelnen Glieder dieses Schlusses (BSGE 39, 14, 18; BGHZ 94, 29, 32 f; Gottwald in MünchKomm zur ZPO, 1992, § 322 RdNr 78 f jeweils mwN).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Der Kläger war, wie bereits angedeutet, im streitigen Zeitraum möglicherweise von Anfang an wegen Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Rahmen zweier Nebentätigkeiten nicht arbeitslos (vgl zu der insoweit erforderlichen vorausschauenden Bewertung, abgestellt auf den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit bzw eine maßgebliche Änderung, nur BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - mwN, DBlR Nr. 4591a zu § 102 AFG), oder im Verlaufe des Bewilligungszeitraums sind die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit entfallen (vgl dazu: BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4); es könnte insoweit auch an einer Arbeitslosmeldung (BSG aaO) oder an einer Antragstellung (dazu BSGE 77, 175, 181 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) fehlen.
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Der Kläger war im streitigen Zeitraum möglicherweise von Anfang an wegen Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze nicht arbeitslos (vgl zu der insoweit erforderlichen vorausschauenden Bewertung, abgestellt auf den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit bzw einer maßgeblichen Änderung, nur BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - mwN, DBlR Nr. 4591a zu § 102 AFG).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Dennoch hat sich in der Sache insoweit nichts geändert und kann auf die bisherige Rechtsprechung des BSG zu § 102 AFG zurückgegriffen werden, wonach es für die Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung vorrangig auf die vertraglichen Vereinbarungen und eine vorausschauende Betrachtungsweise, die an die Verhältnisse zu Beginn der Beschäftigung anknüpft, ankommt (vgl BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80, DBlR 2676a zu § 104 AFG; BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 veröffentlicht in juris - und BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R, DBlR 4591a zu § 102 AFG; zuletzt BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 25/06 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - zu § 102 AFG).

    Ebenso ist ausgehend von der getroffenen Vereinbarung und der anzustellenden prognostischen Betrachtung unerheblich, dass die leistungsrechtlich zulässige Wochenarbeitszeit tatsächlich nur in den ersten Beschäftigungswochen bzw der zweiten Kalenderwoche überschritten wurde (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - veröffentlicht in juris).

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